Impressum

Ecosocial Mind OG
Seebachergasse 4, 8010 Graz

Mail:
Web: ecosocialmind.at
Tel: +43 676 4617719

Unternehmensberatung & Marktkommunikation im sozialen und nachhaltigen Bereich

UID: ATU80287716
Firmenbuchnummer: 619317k
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz

Patrick Spindelböck, BA
Dr.in Greta Pomberger

Mitglied der WKÖ / WKSTMK
Fachgruppen: Werbung und Marktkommunikation & Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Graz

Medieninhaber:

Ecosocial Mind OG
Seebachergasse 4, 8010 Graz
ecosocialmind.at

Konzeption & Umsetzung:

Ecosocial Mind OG
Seebachergasse 4, 8010 Graz
ecosocialmind.at

Datenschutzverantwortlich:

Ecosocial Mind OG
Seebachergasse 4, 8010 Graz
ecosocialmind.at

EU-Streitschlichtung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

 

Urheberrechtshinweis

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Haftung für Links auf dieser Website

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. Die Ecosocial Mind OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ecosocial Mind OG und der*dem Auftraggeber*in, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen oder sonstige ergänzende Vereinbarungen bedürfen als Formerfordernis der Schriftlichkeit.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen der*des Auftraggeberin*Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB der*des Auftraggeberin*Auftraggebers widerspricht die Ecosocial Mind OG ausdrücklich.

1.4. Änderungen der AGB werden der*dem Auftraggeber*in bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die*der Auftraggeber*in den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Social Media Kanäle

Mit der Beauftragung der Ecosocial Mind OG stimmt die*der Auftraggeber*in den Nutzungsbedingungen und Richtlinien der einzelnen Social Media Kanäle zu. Die Ecosocial Mind OG weist die*den Auftraggeber*in vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (v.a. Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Twitter (X), Pinterest, Xing, Flickr, Snapchat, Whatsapp, YouTube, Reddit, Twitch, Tumblr, Discord im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Ecosocial Mind OG nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde von anderen Nutzer*innen wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ecosocial Mind OG arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag der*des Auftraggeberin*Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt die*der Auftraggeber*in mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Ecosocial Mind OG beabsichtigt, den Auftrag der*des Auftraggeberin*Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit von Nutzer*innen, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Ecosocial Mind OG aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

3.1. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Ecosocial Mind OG ist der*dem Auftraggeberin*Auftraggeber nicht gestattet.

3.2. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen.

3.3. Die*der Auftraggeber* verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Ecosocial Mind OG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des vereinbarten Zwecks wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.4. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

3.5. Sofern die*der Auftraggeber*in der Meinung ist, dass ihr*ihm von der Ecosocial Mind OG Ideen präsentiert wurden, auf die sie*er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat sie*er dies der Ecosocial Mind OG binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Ecosocial Mind OG der*dem Auftraggeber*in eine für sie*ihn neue Idee präsentiert hat.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten der*des Auftraggeberin*Auftraggebers

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Ecosocial Mind OG. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Ecosocial Mind OG.

4.2. Alle Leistungen der Ecosocial Mind OG (insbesondere alle Vorentwürfe, Texte, Skizzen und elektronische Dateien) sind von der*vom Auftraggeber*in zu überprüfen und von ihr*ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung der*des Auftraggeberin*Auftraggebers gelten sie als genehmigt.

4.3. Die*der Auftraggeber*in wird der Ecosocial Mind OG zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie*Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die*der Auftraggeber*in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer*seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Ecosocial Mind OG wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4. Die*der Auftraggeber*in ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Ecosocial Mind OG haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zur*zum Auftraggeber*in – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Ecosocial Mind OG wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so kann sie sich bei der*beim Auftraggeber*in regressieren. Die*der Auftraggeber*in hat die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen schad- und klaglos zu halten. Die*der Auftraggeber*in hat dem der Ecosocial Mind OG sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die*der Auftraggeber*in verpflichtet sich, der Ecosocial Mind OG bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die*der Auftraggeber*in stellt der Ecosocial Mind OG hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1. Die Ecosocial Mind OG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der*des Auftraggeberin*Auftraggebers, letztere nach vorheriger Information an die*den Auftraggeber*in.

5.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die der*dem Auftraggeber*in namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die*der Auftraggeber*in einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen der*dem Auftraggeber*in und der Ecosocial Mind OG aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Ecosocial Mind OG schriftlich zu bestätigen.

6.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Ecosocial Mind OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die*der Auftraggeber*in und die Ecosocial Mind OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Befindet sich die Ecosocial Mind OG in Verzug, so kann die*der Auftraggeber*in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er die Ecosocial Mind OG schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche der*des Auftraggeberin*Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug gegegn die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die*der Auftraggeber*in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) die*der Auftraggeber*in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der*des Auftraggeberin*Auftraggebers bestehen und diese*r auf Begehren der Ecosocial Mind OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Ecosocial Mind OG eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2. Die*der Auftraggeber*in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Ecosocial Mind OG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Ecosocial Mind OG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Ecosocial Mind OG berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2. Alle Leistungen der Ecosocial Mind OG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Ecosocial Mind OG erwachsenden Barauslagen sind von der*vom Auftraggeber*in zu ersetzen.

8.3. Kostenvoranschläge der Ecosocial Mind OG sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die die Ecosocial Mind OG schriftlich veranschlagte, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Ecosocial Mind OG die*den Auftraggeber*in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von der*vom Auftraggeber*in genehmigt, wenn die*der Auftraggeber*in nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von der*vom Auftraggeber*in von vornherein als genehmigt.

8.4. Wenn die*der Auftraggeber*in in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Ecosocial Mind OG – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat sie*er der Ecosocial Mind OG die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Ecosocial Mind OG begründet ist, hat die*der Auftraggeber*in die Ecosocial Mind OG darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist sind die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmer*innen schad- und klaglos zu stellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1. Das Honorar ist 14 Tage ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Ecosocial Mind OG gelieferten Leistungen und ggf. Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Ecosocial Mind OG.

9.2. Bei Zahlungsverzug der*des Auftraggeberin*Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich die*der Auftraggeber*in für den Fall des Zahlungsverzugs, der Ecosocial Mind OG die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens einer mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges der*des Auftraggeberin*Auftraggebers kann die Ecosocial Mind OG sämtliche, im Rahmen anderer mit der*dem Auftraggeber*in abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4. Weiters ist die Ecosocial Mind OG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Ecosocial Mind OG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6. Die*der Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Ecosocial Mind OG aufzurechnen, außer die Forderung der*des Auftraggeberin*Auftraggebers wurde von der Ecosocial Mind OG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1. Alle Leistungen der Ecosocial Mind OG, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Texte, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Webdesigns etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Ecosocial Mind OG oder seinen Lizenzgebern (z.B. Stockbibliotheken) und können von ihr jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die*der Auftraggeber*in erwirbt durch Zahlung des Honorars lediglich das Recht der Nutzung der Werke für den vereinbarten Verwendungszweck. Die Ecosocial Mind OG tritt keine Lizenzrechte oder Urheberrechte an die*den Auftraggeber*in ab. Mangels anderslautender Vereinbarung darf die*der Auftraggeber*in die Leistungen der Ecosocial Mind OG ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Ecosocial Mind OG setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Ecosocial Mind OG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die*den Auftraggeber*in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nicht zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Ecosocial Mind OG, für die die Ecosocial Mind OG konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertragsverhältnisses unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Ecosocial Mind OG notwendig.

10.4. Die*der Auftraggeber*in haftet der Ecosocial Mind OG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10.5. Für die Nutzung von mit Stockbibliotheken erstellte Designs gelten folgende Bestimmungen, die sowohl von der Ecosocial Mind OG als auch von der*vom Auftraggeber*in eingehalten werden müssen. Identifizierbare Personen dürfen nicht in einem schlechten Licht oder auf beleidigende Weise erscheinen. Unveränderte Archivdateien oder Kopien aus Stockbibliotheken dürfen nicht verkauft werden. Personen oder Marken auf Bildern, dürfen nicht als Werbegesichter für Produkte benützt werden. Die Archivdateien aus Stockbibliotheken dürfen nicht auf anderen Medienplattformen verbreitet werden. Für bezahlte Inhalte gilt der Grundsatz des One-Use-Designs. Freie Medien hingegen können unbegrenzt genützt werden. Die Stockbibliotheken bleiben Urheber der Archivmedien, nicht aber der Folgewerke. Die Stockbibliotheken bleiben die Lizenzgeber. Nutzer*innen können die Lizenz nicht an Dritte weitergeben.

10.6. Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger über, jedoch nur in dem zwischen der Ecosocial Mind OG und der*dem Auftraggeber*in vereinbarten Umfang. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Ecosocial Mind OG.

10.7. Will die*der Auftraggeber*in nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts; wenn diese von Dritten oder dem*der Auftraggeber*in verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht die*der Auftraggeber*in die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.

10.8. Für die Einräumung von (Nutzungs-)Rechten, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung der Ecosocial Mind OG erforderlich. Dafür steht der Ecosocial Mind OG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11. Kennzeichnung

11.1. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, auf allen Leistungen auf ihr Unternehmen und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass der*dem Auftraggeber*in dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Ecosocial Mind OG ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung ihres Firmenwortlauts und Logos auf jedem von ihr entworfenen Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können abgesprochen werden.

11.2. Die Ecosocial Mind OG ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der*des Auftraggeberin*Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit dem Namen und Firmenlogo auf die zur*zum Auftraggeber*in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

12.1. Die*der Auftraggeber*in hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Ecosocial Mind OG, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln gegem die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen ausgeschlossen.

12.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der*dem Auftraggeber*in das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Ecosocial Mind OG zu. Die Ecosocial Mind OG wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei die*der Auftraggeber*in der Ecosocial Mind OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Ecosocial Mind OG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen der*dem Auftraggeber*in die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es der*dem Auftraggeber*in die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf ihre*seine Kosten durchzuführen.

12.3. Es obliegt auch der*dem Auftraggeber*in, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Ecosocial Mind OG ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen haften im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber der*dem Auftraggeber*in nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese von der*vom Auftraggeber*in vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Die*der Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Ecosocial Mind OG und ihrer Gesellschafter*innen und der Auftragnehmer*im oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden der*des Auftraggeberin*Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Ecosocial Mind OG und ihrer Gesellschafter*innen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gehilfen.

13.2. Jegliche Haftung der Ecosocial Mind OG und ihrer Gesellschafter*innen für Ansprüche, die auf Grund der von der Ecosocial Mind OG erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Ecosocial Mind OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haften die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen nicht für Prozesskosten, eigene Rechtsvertretungskosten der*des Auftraggeberin*Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die*der Auftraggeber*in hat die Ecosocial Mind OG und ihrer Gesellschafter*innen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3. Schadensersatzansprüche der*des Auftraggeberin*Auftraggebers gegen die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4. Die Ecosocial Mind OG ist der*dem Auftraggeber*in gegenüber zu keinem Erfolg verpflichtet. Vor allem bei Leistungen, die von der Kooperation Dritter (z.B. Druck von Pressemitteilungen durch Journalist*innen, Besuch von Pressekonferenzen durch Medienvertreter*innen o.Ä.) abhängig sind, wird kein Erfolg garantiert. Die Ecosocial Mind OG und ihre Gesellschafter*innen können in diesen Fällen nicht haftbar gemacht werden.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Ecosocial Mind OG und der*dem Auftraggeber*in unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Ecosocial Mind OG. Bei Versand geht die Gefahr auf die*den Auftraggeber*in über, sobald die Ecosocial Mind OG die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Ecosocial Mind OG sowie ihren Gesellschafter*innen und der*dem Auftraggeber*in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Ecosocial Mind OG sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

16. Geheimhaltung / Datenschutz

16.1. Die Ecosocial Mind OG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des*der Auftraggebers*in erhält.

16.2. Weiters verpflichtet sich die Ecosocial Mind OG über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

16.3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

16.4. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der*die Auftraggeber*in leistet der Ecosocial Mind OG Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

17. Elektronische Rechnungslegung

17.1. Die Ecosocial Mind OG ist berechtigt, dem*der Auftraggeber*in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der*die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Ecosocial Mind OG ausdrücklich einverstanden.